Mit in Kraft treten des WEMoG zum 1.12.2020 wurde erstmalig eine zivilrechtliche Qualifikation für Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften geschaffen:
Der zertifizierte Verwalter (§ 26a WEG).
Gemäß § 26a Abs. 1 WEG darf sich nur derjenige als zertifizierter Verwalter bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.
Im Rahmen des Webinars werden nachfolgende prüfungsrelevanten Themen für den Zertifizierten Verwalter besprochen:
2. Rechtliche Grundlagen
2.1 Wohnungseigentumsgesetz
2.1.1 Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
2.1.2 Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung
2.1.3 Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
2.1.4 Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
2.1.5 Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
2.1.6 Wohnungseigentümerversammlung
2.1.7 Bestellung und Abberufung des WEG-Verwalters, Verwaltervertrag
2.1.8 Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters
2.1.9 Rechte des Verwaltungsbeirats
Preis:
49,00 € zzgl. MwSt. für Mitglieder
99,00 € zzgl. MwSt. für Nichtmitglieder