Mit in Kraft treten des WEMoG zum 1.12.2020 wurde erstmalig eine zivilrechtliche Qualifikation für Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften geschaffen:
Der zertifizierte Verwalter (§ 26a WEG).
Gemäß § 26a Abs. 1 WEG darf sich nur derjenige als zertifizierter Verwalter bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.
Im Rahmen des Webinars werden nachfolgende prüfungsrelevanten Themen für den Zertifizierten Verwalter besprochen:
3.1 Allgemeine kaufmännische Grundlagen
3.1.1 Grundzüge ordnungsgemäßer Buchführung
3.1.2 Externes und internes Rechnungswesen
3.2 Spezielle kaufmännische grundlagen des WEG-Verwalters
3.2.1 Sonderumlagen/Erhaltungsrücklage
weiterhin wird auf:
- Zwangsverwaltung
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsversteigerung
eingegangen.