Berufszulassungsregelungen für Wohnimmobilienverwalter

Berufszulassungsregelungen für Wohnimmobilienverwalter pub0019
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Beschreibung:

Seit dem 01.08.2018 gilt nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO) die gewerbliche Zulassungspflicht auch für Wohnimmobilienverwalter, gepaart mit einer Weiterbildungsverpflichtung von 20 Stunden in drei Jahren pro verantwortlich tätigen Mitarbeiter. Eine erstmalige Vorlage der Weiterbildungsnachweise kann von den Behörden ab 01/2021 angefordert werden.