Ratgeber Pflichtangaben aus Energieausweisen in Immobilienanzeigen für Nicht-Mitglieder

Ratgeber Pflichtangaben aus Energieausweisen in Immobilienanzeigen für Nicht-Mitglieder pub0009
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Beschreibung:

Seit 1. Mai 2014 ist die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)
in Kraft. Nach dem neu eingefügten § 16a EnEV 2014 wurden damit
erstmalig Pflichtangaben für Immobilienanzeigen in kommerziellen
Medien vorgeschrieben.

Der VDIV NRW hat deshalb für seine Mitglieder einen Ratgeber mit den gesetzlichen Anforderungen und entsprechenden Mustern zusammengestellt.