Der Umgang des
Verwalters mit Schäden und Baumängeln in der Liegenschaft gehört zu seinem
Kerngeschäft. Obschon er Verwalter des Gemeinschaftseigentums ist, muss er
nicht nur die Behandlung der dortigen Schäden richtig angehen. Wegen der
räumlichen Verquickung von Gewerken des Gemeinschaftseigentums und des
Sondereigentums wird er auch häufig damit konfrontiert, dass Mängel am
Gemeinschaftseigentum sich auf das Sondereigentum auswirken. Paradebeispiel ist
der Schaden am gemeinschaftlichen Dach, der zu einem Wassereintritt ins Gebäude
führt, wodurch sich die Tapete von der Decke im Sondereigentum löst und der
teure Parkettfußboden aufquillt.
Richtige
Behandlung von Schäden und Baumängeln am Gemeinschaftseigentum, auch solchen,
die sich auf das Sondereigentum auswirken
Die Teilnehmer
lernen, wie man sich als Verwalter hier richtig verhält, auch um eine Haftung
von sich abzuwenden. Das Seminar sortiert diese vielschichtige und
verschiedenste Rechtsgebiete streifende Materie und bringt Sie rechtlich auf
den aktuellen Stand. Dazu werden praktische Hilfestellungen und Empfehlungen
für den Verwalter geliefert, die seine tägliche Arbeit mit den Kunden und
Dienstleistern erheblich erleichtern.
Das Seminar
thematisiert u.a.
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die
Unterscheidung bzw. Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum
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Wer
ist für die Schadensanalyse zuständig und für die Behebung der Mängel
verantwortlich?
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Wer
muss bzw. darf die Schadensbehebung anstoßen und dies überwachen?
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Behandlung
von Baumängeln bzw. Baumängelgewährleistung
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Behandlung
von Beschädigungen des Gemeinschaftseigentums
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kommt
für etwaige Folgeschäden im Sondereigentum auf?
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Welche
Schäden sind bei welcher Versicherung versichert? Wer kommuniziert und streitet
ggf. mit der Versicherung?
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Wer
muss sich um die Abwicklung der Schäden kümmern
Referent: RA
Dr. Wolfgang Lang, Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB, Bonn
Teilnahmegebühr:
49,00 € zzgl. USt. für Mitglieder / 99,00 € zzgl. USt. für Nichtmitglieder
Für Ihre
Teilnahme erhalten Sie einen Weiterbildungsnachweis.