Landgericht Köln bestätigt WEG-Verwaltervertrag

Landgericht Köln bestätigt WEG-Verwaltervertrag

Bereits mit Urteil vom 10.09.20 hat das Landgericht Köln (29 S 263/19) das von uns seit der Version 02/2019 eingeführte Baukastensystem für ordnungsgemäß erklärt und ausdrücklich die „transparente und übersichtliche Preisstruktur“ erwähnt. Dieses Urteil wurde zwischenzeitlich im Heft 12/2020 der ZMR veröffentlicht wurde, hier der Link zum Urteil inkl. der Urteilsanmerkung.

Durch ein weiteres (noch nicht veröffentlichtes) Urteil vom 14.01.20 hat das Landgericht Köln (29 S 159/20) klargestellt, dass sich die in unserem Verwaltervertrag enthaltene Synchronisation der Laufzeit von Verwalterbestellung und Verwaltervertrag auf den vereinbarten Bestellungszeitraum bezieht und nicht zu einer automatischen Beendigung des Verwaltervertrags bei vorzeitiger Abberufung führt.