Stetige Fortbildung ist die Basis für eine hohe Qualität Ihrer Verwalterarbeit und damit für die Zufriedenheit Ihrer Kunden. Besuchen Sie also unsere Fortbildungsveranstaltungen und erhalten dafür eine Teilnahmebescheinigung.
Seit Inkrafttreten der WEG-Reform ist der Verwalter verpflichtet, jährlich einen Vermögensbericht zu erstellen! (§ 28 Abs. 4 WEG). Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung besteht große Unsicherheit. Unsere fachkundige Referentin erklärt die Anforderungen und stellt ein Muster vor, das Sie direkt für die Jahresabrechnung 2020 einsetzen können.
Seminarinhalt:
Die Abrechnung der vermieteten Eigentumswohnung nach Miteigentumsanteilen (§ 556a Abs. 3 BGB neu)
Wegfall des Nebenkostenprivilegs für den Kabelanschluss durch das neue Telekommunikationsgesetz