Neuerungen im Maklerrecht ab dem 23.12.2020

Neuerungen im Maklerrecht ab dem 23.12.2020

Mit dem Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (BGBl I, S. 1245) sind seit 23.12.2020 Änderungen für ab diesem Zeitpunkt geschlossene Verträge in Kraft getreten: 

 

  • Formerfordernis (Textform) für Maklervertrag, der sich auf den Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bezieht (§ 656a BGB n. F.) 
  • Gebot der hälftigen Teilung der Maklercourtage (§ 656c Abs. 1 S. 1 BGB n.F.) 
  • Zwingende Geltung der unentgeltlichen Tätigkeit für eine Vertragspartei wirkt auch gegenüber der anderen Vertragspartei (§ 656c Abs. 1 S. 2 BGB n. F.). 
  • Verbot der vollständigen Überwälzung der Maklercourtage auf eine Vertragspartei (durch Maklerprovisionsklauseln) (§ 656d BGB n. F.) 

 

In unserem Webinar Neuerungen im Maklerrecht mit Herrn Rechtsanwalt Stefan J. Kühnapfel haben wir diese Neuerungen bereits am 15.12.2020 ausführlich vorgestellt. Die Aufzeichnung des Webinars können Sie in Kürze in unserer Mediathek ansehen.