Den Teilnehmern wird die Grundkonzeption der Finanzierung der Wohnungseigentümer-gemeinschaft nach der WEG-Reform vermittelt.
Ohne
finanzielle Mittel ist die – nunmehr vollrechtsfähige – Gemeinschaft
der Wohnungseigentümer handlungsunfähig. Deswegen sichert ein
rechtliches Gefüge von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen den
laufenden Finanzbedarf der Gemeinschaft ab.
Ferner können Sonderumlagen kurzfristigen erhöhten Bedarf decken.
Neben
dem rechtlichen Grundgerüst erhalten die Teilnehmer Tipps für die
richtige Beschlussfassung und das zielführende Forderungsmanagement.
Gerade an dieser Stelle hat sich im Zuge der WEG-Reform einiges geändert.
Die
Anfechtungsträchtigkeit von Beschlüssen sollte – so der Wille des
Gesetzgebers – reduziert werden. Was daraus geworden ist, wird hier
unter die Lupe genommen. Dazu erfährt der Verwalter, welche Aufgaben und
Befugnisse ihn hierbei treffen. Zudem wird darüber aufgeklärt,
inwieweit der WEG-Verwalter Rechenschaft für das Wirtschaften der
Gemeinschaft ablegen bzw. inwieweit dies für die Eigentümer transparent
gestaltet sein muss.
Da im Rahmen des WEMoG neue
Möglichkeiten für die Bildung von Rücklagen geschaffen worden sind,
bekommen die Teilnehmer Praxistipps an die Hand, welche Konsequenzen aus
diesen Neuerungen resultieren.
49,00 € zzgl. MwSt. für Mitglieder
99,00 € zzgl. MwSt. für Nichtmitglieder
RA Dr. Wolfgang Lang