Extra-Webinar zu wichtigen Neuerungen im Steuerrecht

Ein neues Urteil des EuGH vom 17.12.20 (C-449/19) dürfte dazu führen, dass die nach deutschem Recht bestehende
Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen der Wohnungseigentümergemeinschaft an die Wohnungseigentümer vor dem Ende steht.
 
1. EuGH erklärt Umsatzsteuerfreiheit für Leistungen innerhalb der WEG für rechtswidrig
2. Update zu § 35a EStG: Neue Rechtsprechung zu „haushaltsfernen“ Dienstleistungen
3. Weitgehend unbekannt: Auch § 35c EStG (Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen) fordert den Verwalter

Ein neues Urteil des EuGH vom 17.12.20 (C-449/19) dürfte dazu führen, dass die nach deutschem Recht bestehende Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen der Wohnungseigentümergemeinschaft an die Wohnungseigentümer vor dem Ende steht.

Konkret hat das der EuGH für den Betrieb eines Blockheizkraftwerkes entschieden - mit der in diesem Fall vorteilhaften Folge, dass die WEG die in den Investitionen enthaltenen Vorsteuerbeträge erstattet erhält. Das Urteil wird aber auch erhebliche Folgen für alle sonstigen Leistungen haben, die eine WEG gegenüber den Wohnungseigentümern erbringt:

Denn das Urteil erklärt § 4 Nr. 13 UStG, auf dem die Umsatzsteuerbefreiung beruht, für europarechtswidrig. Zur Zeit berät das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit den Finanzministern der Länder die Konsequenzen - die für uns Verwalter folgenschwer sein werden.

Wichtig ist auch ein Update zu den Bescheinigungen, die wir Verwalter für die haushaltsnahen Dienstleistungen gemäß § 35a EStG ausstellen. Neue Urteile definieren bestimmte Leistungen als „haushaltsfern“. Und vielen Verwaltern noch unbekannt ist die Vorschrift des § 35c EStG, die eigennutzenden Eigentümern Steuerermäßigungen auch für energetische Maßnahmen gewährt. Der Verwalter muss also auch insoweit Bescheinigungen erstellen und hat entsprechenden Zusatzaufwand (der neue WEG-Verwaltervertrag des VDIV NRW enthält eine entsprechende Vergütungsregelung).

Über all diese Neuerungen informiert Sie in unserem Experte Herr Reutlinger.

24.02.2021
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