BGH-Urteil: Keine generelle Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten

Urteil vom 27.03.2026 – V ZR 7/25

BGH-Urteil: Keine generelle Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten

(03/2026) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung vom 27. März 2026 eine für die Praxis der Immobilienverwaltung bedeutsame Klarstellung getroffen:
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht grundsätzlich verpflichtet, vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen mehrere Vergleichsangebote einzuholen.

Abkehr von bisheriger Praxis

Mit diesem Urteil wendet sich der BGH gegen eine bislang verbreitete gerichtliche Praxis, Beschlüsse über Erhaltungsmaßnahmen allein deshalb für ungültig zu erklären, weil keine oder nicht ausreichend Vergleichsangebote vorlagen.

Künftig gilt:
Die Frage, ob eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, ist nicht schematisch, sondern anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.

Einzelfallbetrachtung statt starre Vorgaben

Der BGH stellt klar, dass es entscheidend darauf ankommt, ob den Wohnungseigentümern eine ausreichende Entscheidungsgrundlage zur Verfügung stand. Dabei können je nach Situation unterschiedliche Faktoren eine Rolle spielen, etwa:

  • Dringlichkeit der Maßnahme
  • Umfang und wirtschaftliche Bedeutung
  • Marktverfügbarkeit von Anbietern
  • Vorliegen von Erfahrungswerten oder bestehenden Geschäftsbeziehungen

Eine pauschale Verpflichtung zur Einholung von drei Vergleichsangeboten besteht jedoch nicht.

Bedeutung für die Verwalterpraxis

Für Immobilienverwalter bedeutet die Entscheidung eine spürbare Erleichterung und mehr Flexibilität im Arbeitsalltag. Gleichzeitig bleibt es bei der Pflicht, Entscheidungen sorgfältig vorzubereiten und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Insbesondere kommt es weiterhin darauf an,

  • eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen,
  • die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und
  • die Beschlussfassung transparent vorzubereiten.

Fazit

Mit dem Urteil stärkt der BGH die Praxisnähe im Wohnungseigentumsrecht und schafft mehr Handlungsspielraum für Eigentümergemeinschaften und Verwalter. Zugleich unterstreicht die Entscheidung die Bedeutung einer sorgfältigen Abwägung und Dokumentation im Einzelfall.

Wir werden die Entscheidung weiter auswerten und praxisorientiert aufbereiten.

 

[News-Beitrag verfasst von Sabine Garbe am 27.03.2026]​​​