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(06/2026) Der Deutsche Bundestag hat die ursprünglich geplante Abschaffung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gestoppt. Im Rahmen der Beratungen zum Bürokratierückbaugesetz wurde die vorgesehene Streichung der Fortbildungspflicht aus dem Gesetzentwurf herausgenommen.
Damit bleibt es bei der bestehenden Regelung: Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler müssen weiterhin innerhalb von drei Jahren 20 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Der VDIV NRW begrüßt die Entscheidung ausdrücklich.
Die Anforderungen an die professionelle Immobilienverwaltung steigen kontinuierlich. Gesetzliche Änderungen, aktuelle Rechtsprechung, technische Entwicklungen sowie die Herausforderungen der energetischen Transformation erfordern laufende Qualifizierung und aktuelles Fachwissen.
Die ursprünglich geplante Abschaffung hatte in der Branche, bei Verbraucherschutzorganisationen und Verbänden erhebliche Kritik ausgelöst. Gemeinsam hatten sich zahlreiche Akteure dafür eingesetzt, die Weiterbildungspflicht als wichtigen Qualitätsstandard zu erhalten.
"Die heutige Entscheidung ist ein wichtiges Signal für Qualität, Verbraucherschutz und Rechtssicherheit. Wer Wohnungseigentum verwaltet, übernimmt Verantwortung für erhebliche Vermögenswerte und komplexe rechtliche sowie technische Fragestellungen. Kontinuierliche Weiterbildung ist dafür eine wesentliche Grundlage“, so der Vorstand des VDIV NRW.
Die Fortbildungspflicht wurde 2018 eingeführt und umfasst 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Jahren. Sie dient der Sicherung fachlicher Standards und stärkt das Vertrauen von Wohnungseigentümergemeinschaften in professionelle Verwaltungsdienstleistungen.
Der VDIV NRW wird sich auch weiterhin für hohe Qualitätsstandards und eine zukunftsfähige Immobilienverwaltung einsetzen.
[News-Beitrag verfasst von Sabine Garbe am 11.06.2026]