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(06/2026) Der Bundestag hat das Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen beschlossen. Ziel ist es, den bislang teilweise papiergebundenen Austausch zwischen Notariaten, Gerichten, Behörden und Finanzverwaltung schrittweise zu digitalisieren und damit Verfahren zu beschleunigen.
Künftig sollen Informationen und Dokumente im Rahmen des Vertragsvollzugs elektronisch übermittelt werden können. Für die Kommunikation mit Behörden ist die Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs vorgesehen. Für den Austausch mit der Finanzverwaltung soll die ELSTER-Infrastruktur genutzt werden. Die elektronische Kommunikation mit Behörden soll bundesweit zum 1. Januar 2027 eingeführt werden, die Kommunikation mit der Finanzverwaltung bis zum 1. Januar 2028 vollständig digital erfolgen.
Für Immobilienverwaltungen ergeben sich daraus perspektivisch Vorteile bei Eigentumswechseln und der behördlichen Kommunikation. Gleichzeitig wird entscheidend sein, wie die noch ausstehenden Verordnungen zu Datenstandards, Dateiformaten und technischen Schnittstellen ausgestaltet werden.
Der VDIV NRW wird die weitere Entwicklung begleiten und seine Mitglieder über die konkreten Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis informieren.
[News-Beitrag verfasst von Sabine Garbe am 13.06.2026]