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(03/2026) Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Künftig soll das Gesetz als Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) fortgeführt werden. Nach aktuellen Planungen soll die Neuregelung vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten. Für Eigentümergemeinschaften und Immobilienverwaltungen könnten sich daraus wichtige Änderungen ergeben.
Wir bedanken uns herzlich bei Herrn RA Brandt für die Informationen zu o.g. Planungen und das wir diese unseren Mitgliedern zur Verfügung stellen dürfen.
Abschaffung der bisherigen Regelungen zum „Heizungsgesetz“
Kernpunkt der geplanten Reform ist die Streichung der §§ 71–71p sowie § 72 GEG, die mit der Novelle 2023 eingeführt worden waren. Damit würde unter anderem die bislang geltende Vorgabe entfallen, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Auch Betriebsverbote bestimmter Heizungsarten sollen entfallen. Eine Verpflichtung zum Austausch funktionierender Heizungen ist nach den aktuellen Planungen ebenfalls nicht vorgesehen.
Mehr Entscheidungsfreiheit für Eigentümer
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz soll laut Bundesregierung technologieoffener, flexibler und praxistauglicher ausgestaltet werden. Eigentümer sollen künftig stärker selbst über die passende Heizlösung entscheiden können.
Als mögliche Heizungsoptionen werden unter anderem genannt:
Ziel bleibt jedoch, dass neue Heizungen langfristig überwiegend CO₂-frei betrieben werden.
Einführung der sogenannten „Bio-Treppe“
Ab dem 1. Januar 2029 soll ein neues Stufenmodell, die sogenannte "Bio-Treppe", gelten. Wird nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Gas- oder Ölheizung eingebaut, müssen Energieversorger schrittweise klimafreundliche Brennstoffe beimischen.
Geplant sind unter anderem:
Grüngas- und Grünheizölquote
Zusätzlich ist eine Quote für klimafreundliche Energieträger vorgesehen. Anbieter von Erdgas und Heizöl sollen verpflichtet werden, bestimmte Anteile klimafreundlicher Energieträger wie etwa Biomethan, synthetisches Methan oder Wasserstoffderivate in den Verkehr zu bringen.
Industrie und Gewerbe sollen von dieser Regelung ausgenommen sein.
Mieterschutz vorgesehen
Nach aktuellen Informationen sollen im Gesetz zudem Regelungen zum Mieterschutz verankert werden. Ziel ist es, Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch unwirtschaftliche Heizsysteme zu schützen.
Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens
Der derzeit geplante Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens sieht wie folgt aus:
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Kabinettbeschluss: voraussichtlich bis Ostern 2026
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Beratung im Bundestag: Frühjahr 2026
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Geplantes Inkrafttreten: vor dem 1. Juli 2026
Für Immobilienverwalterinnen und Immobilienverwalter lohnt es sich, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen. Die geplanten Änderungen könnten Auswirkungen auf Modernisierungsentscheidungen, Heizungsumstellungen und langfristige Investitionsstrategien in Wohnungseigentümergemeinschaften haben.
Der VDIV NRW wird über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens weiter informieren.
[News-Beitrag verfasst von Sabine Garbe am 08.03.2026]