Categories: Uncategorized
(01/2025) Im Jahr 2025 treten für Immobilienverwalter mehrere wichtige gesetzliche Änderungen in Kraft: Die Grundsteuerreform bringt neue Berechnungsgrundlagen, die CO₂-Abgabe steigt auf 55 Euro pro Tonne, und Wärmepumpen müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Zudem sind Smart Meter in bestimmten Fällen Pflicht, Nichtwohngebäude mit über 20 Stellplätzen benötigen Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, und ältere Kamin- und Holzöfen müssen strengere Emissionsgrenzwerte erfüllen. Das Auslaufen der Mietpreisbremse erfordert zudem Aufmerksamkeit bei Mietpreisberechnungen. Diese Änderungen erfordern Anpassungen in Prozessen, Technik und Beratung.
1. Grundsteuerreform
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die reformierte Grundsteuer, die auf einer neuen Berechnungsgrundlage basiert. Diese Änderung kann zu höheren Kosten für Eigentümer führen.
2. Erhöhung der CO₂-Abgabe
Die CO₂-Abgabe für fossiles Heizen steigt um 20 Prozent, was zu höheren Heizkosten führt. Konkret erhöht sich der Preis von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne CO₂.
3. Verbrauchsabhängige Abrechnung für Wärmepumpen
Mit dem Wegfall des sogenannten Wärmepumpenprivilegs sind Vermieter verpflichtet, Heizkosten bei installierten Wärmepumpen verbrauchsabhängig abzurechnen. Die erforderlichen Verbrauchserfassungsgeräte müssen bis zum 30. September 2025 installiert sein.
4. Pflicht zur Installation von Smart Meter Gateways
Ab 2025 besteht in bestimmten Fällen eine Einbaupflicht für intelligente Stromzähler (Smart Meter). Betroffen sind Haushalte mit einem Stromverbrauch von 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr, stromerzeugende Anlagen wie Photovoltaikanlagen ab 7 bis 100 kW Leistung sowie steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Ladestationen für E-Autos.
5. Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)
Ab Januar 2025 müssen alle Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge bieten.
6. Strengere Emissionsgrenzwerte für Kamin- und Holzöfen
Für Kamin- und Holzöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, treten ab 2025 strengere Grenzwerte in Kraft. Geräte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, müssen entweder durch moderne Modelle ersetzt oder mit Feinstaubfiltern nachgerüstet werden.
7. Auslaufen der Mietpreisbremse
Die derzeit geltende Mietpreisbremse läuft spätestens am 31. Dezember 2025 aus. In einigen Bundesländern endet die Regelung bereits früher, beispielsweise in Berlin am 31. Mai 2025.
Diese Änderungen erfordern eine sorgfältige Vorbereitung und Anpassung der Verwaltungsprozesse, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. [sg]