Handlungsempfehlung zum 24-Stunden-Strom-Lieferantenwechsel

Was Immobilienverwaltungen jetzt wissen müssen

Handlungsempfehlung zum 24-Stunden-Strom-Lieferantenwechsel

(06/2025)

Seit dem 6. Juni 2025 gilt der neue Beschluss der Bundesnetzagentur zum sogenannten Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LWF24). Für viele Hausverwaltungen wirft diese Neuregelung Fragen auf, vor allem angesichts widersprüchlicher Informationen einiger Netzbetreiber. Der VDIV NRW hat deshalb eine praxisnahe Handlungsempfehlung für seine Mitglieder veröffentlicht.

 

Was regelt LWF24 konkret?

Gemäß Beschluss BK6–22–024 der Bundesnetzagentur muss der Stromlieferantenwechsel künftig werktäglich innerhalb von 24 Stunden möglich sein, eine Vorgabe, die aus der EU-Energiebinnenmarktrichtlinie resultiert. Betroffen sind allerdings ausschließlich technische Marktteilnehmer wie Netzbetreiber, Lieferanten und Messstellenbetreiber; nicht die Hausverwaltungen oder Eigentümer.

 

Was bedeutet das für Verwalter?

Im Grunde nichts Neues! Dennoch verunsichern Schreiben einzelner Versorger, die Verwalter zur Weitergabe von Mieterinformationen oder zur aktiven Mitwirkung beim Stromwechsel auffordern. Der VDIV NRW stellt klar: Solche Forderungen sind rechtlich unbegründet und können sogar datenschutzrechtlich problematisch sein.

 

Die wichtigsten Empfehlungen für die Praxis:

 

  • Dokumentieren Sie Zählerstände bei Übergaben und Abnahmen konsequent.

  • Informieren Sie Mieter aktiv über die neue Rechtslage, z. B. mit kurzen Textbausteinen für Kündigungsbestätigungen und Mietvertragsbeginn.

  • Reichen Sie nur dann Daten an den Versorger weiter, wenn ein berechtigtes Interesse des Eigentümers besteht (z. B. zur Abwehr einer unberechtigten Forderung).

 

Zur Handlungsempfehlung (PDF): Download

(Hinweis: Der Link wird nach Login im Mitgliederbereich verfügbar.)

Die vollständige Handlungsempfehlung inklusive Fallbeispielen und Textvorlagen wurde in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Stefan Löfflad erstellt und steht allen Mitgliedern im internen Bereich zur Verfügung.

 

[News-Beitrag verfasst von Sabine Garbe am 13.06.2025]