Heizkostenverordnung: Jetzt Umrüstung und Informationspflichten im Blick behalten

Die Umsetzungsfrist rückt näher

Heizkostenverordnung: Jetzt Umrüstung und Informationspflichten im Blick behalten

(07/2026) Der 31. Dezember 2026 rückt näher und mit ihm eine wichtige Frist der Heizkostenverordnung. Für Immobilienverwaltungen besteht bereits heute Handlungsbedarf, denn bis Ende 2026 müssen bestehende Messgeräte, soweit erforderlich, auf fernablesbare Technik umgerüstet sein. Gleichzeitig gelten Informationspflichten gegenüber den Nutzern, die im Verwaltungsalltag berücksichtigt werden müssen.

Gerade bei Wohnungseigentümergemeinschaften und vermieteten Wohngebäuden empfiehlt es sich daher, die erforderlichen Maßnahmen frühzeitig zu planen und gemeinsam mit den zuständigen Messdienstleistern abzustimmen.

Was bedeutet die Frist konkret?

Die Heizkostenverordnung sieht vor, dass Ausstattungen zur Verbrauchserfassung künftig fernablesbar sein müssen. Ziel ist es, die Verbrauchserfassung zu vereinfachen, mehr Transparenz für Nutzer zu schaffen und eine effizientere Energieverbrauchskontrolle zu ermöglichen.

Sofern in einem Gebäude noch ältere, nicht fernablesbare Geräte eingesetzt werden und keine Ausnahmeregelungen greifen, müssen diese bis spätestens zum 31. Dezember 2026 ersetzt werden.

Für Immobilienverwaltungen bedeutet dies insbesondere:

  • Bestandsaufnahme der vorhandenen Messtechnik

  • Abstimmung mit Messdienstleistern über notwendige Umrüstungen

  • Berücksichtigung der Maßnahmen bei laufenden Instandhaltungs- und Investitionsplanungen

  • Rechtzeitige Information der Eigentümergemeinschaften und Auftraggeber

Informationspflichten gegenüber Nutzern

Neben der technischen Umrüstung sind auch die gesetzlichen Informationspflichten zu beachten.

Werden fernablesbare Messgeräte eingesetzt, sind Nutzern regelmäßig Informationen über ihren Energieverbrauch zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, den eigenen Verbrauch besser nachvollziehen und Einsparpotenziale erkennen zu können.

Für Verwaltungen ist deshalb wichtig, frühzeitig mit den beauftragten Messdienstleistern zu klären, wie diese Informationen bereitgestellt werden und welche organisatorischen Abläufe innerhalb der Verwaltung erforderlich sind.

Frühzeitige Planung schafft Sicherheit

Auch wenn die gesetzliche Frist erst Ende 2026 endet, sollten Immobilienverwaltungen die Umsetzung nicht aufschieben. Gerade größere Wohnanlagen oder umfangreiche Gerätebestände erfordern ausreichend Vorlauf für Planung, Abstimmung und Durchführung.

Eine rechtzeitige Vorbereitung hilft, Engpässe bei Dienstleistern zu vermeiden und notwendige Beschlüsse in Wohnungseigentümergemeinschaften frühzeitig auf den Weg zu bringen.

Der VDIV NRW empfiehlt seinen Mitgliedern daher, den aktuellen Stand der Messtechnik zu überprüfen und gemeinsam mit den jeweiligen Vertragspartnern einen Zeitplan für die erforderlichen Maßnahmen zu entwickeln.

Weitere Informationen und praxisnahe Handlungsempfehlungen finden Mitglieder in der Handlungsempfehlung des VDIV zur Heizkostenverordnung.

 

[News-Beitrag verfasst von Sabine Garbe am 05.07.2026]​​​