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(04/2025) Mit dem aktuellen Verwalter-Monitor widmet sich der VDIV Deutschland dem Thema: Finanzieller Aufwand für energetische Sanierungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Der kürzlich veröffentlichte Koalitionsvertrag macht es offiziell: Eine weitere Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) steht bevor – nur wenige Monate nach der letzten Novellierung zum 1. Januar 2024.
Für viele Immobilienverwaltungen, die sich in den vergangenen zwei Jahren intensiv mit dem GEG auseinandergesetzt haben, um dessen komplexe Anforderungen zu verstehen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) fachkundig zu begleiten, bedeutet das:
Eine zentrale gesetzliche Grundlage ihrer täglichen Arbeit wird sich erneut fundamental verändern.
Das übergeordnete Ziel bleibt dabei bestehen: eine nachhaltigere und klimafreundlichere Ausgestaltung des Gebäudesektors. Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verpflichtet Deutschland weiterhin, bis Mai 2026 verbindliche Regelungen zur Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien in nationales Recht zu überführen.
Vor diesem Hintergrund knüpft der aktuelle Verwalter-Monitor – Finanzieller Aufwand für energetische Sanierungen in Wohnungseigentümergemeinschaften an die Erhebung aus dem Jahr 2023 an. Ziel ist es, Entwicklungen sichtbar zu machen, bereits Geleistetes zu erfassen und konkrete Impulse für die zukünftige Ausgestaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen zu liefern.
Die anonyme, nur wenige Minuten dauernde Umfrage startet heute und endet am 23. April. Die Ergebnisse werden im Anschluss unter https://vdiv.de/immobilienverwaltung/verwalter-monitor veröffentlicht.
Im Namen des VDIV Deutschland bitten wir Sie um Teilnahme an der Umfrage unter
https://vdiv.de/verwalter-monitor
Vielen Dank.