WEG-Verwaltervertrag aktualisiert

Version 03/2024

WEG-Verwaltervertrag aktualisiert

(05/2024) Der Verwaltervertrag des VDIV NRW ist transparent formuliert. Er beschreibt die Amtspflichten des Verwalters detailliert und ermöglicht für jede dieser Leistungen eine Preisvereinbarung – in Form einer Festvergütung, die sich für regelmäßig anfallende Leistungen anbietet, oder - einer variablen Vergütung, die nur anfällt, wenn die Verwalterleistung erforderlich ist. 

Das Landgericht Köln hat das Baukastensystem bereits in zwei Urteilen für ordnungsgemäß erklärt und ausdrücklich die "transparente und übersichtliche Preisstruktur" erwähnt.

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