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(09/2024) Der Bundesrat hat der Gesetzesänderung zugestimmt: Künftig könnten Eigentümerversammlungen vollständig digital abgehalten werden. Bevor dies endgültig in Kraft tritt, muss jedoch noch der Bundestag zustimmen. Besonders erfreulich ist die Übergangsregelung, die vorsieht, dass bis 2028 zusätzlich zu den digitalen Versammlungen auch weiterhin Präsenzversammlungen möglich bleiben.
Als VDIV NRW sehen wir diesen Schritt als bedeutenden Meilenstein für unsere Branche. Die Option, Versammlungen online abzuhalten, würde den Verwaltungsalltag deutlich flexibler und effizienter gestalten – besonders im Kontext der zunehmenden Digitalisierung und den Herausforderungen, die die Pandemie mit sich gebracht hat.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter eröffnet sich eine neue Ära: Bessere Teilnahmequoten, schnellere Entscheidungen und eine moderne, ressourcenschonende Abwicklung. Die Übergangsfrist bis 2028 bietet zudem genügend Raum, um schrittweise digitale Prozesse zu etablieren und gleichzeitig auf bewährte Präsenzveranstaltungen zurückzugreifen.
Auch wenn das Gesetz noch nicht bindend ist, ist dieser Fortschritt ein deutliches Zeichen, dass wir in die richtige Richtung gehen. Wir als VDIV NRW unterstützen diesen Prozess aktiv und setzen uns dafür ein, dass die neuen Regelungen praxistauglich umgesetzt werden.
Die Zukunft der Immobilienverwaltung liegt in der digitalen Transformation, und wir freuen uns darauf, diesen Weg gemeinsam mit Ihnen zu gestalten.[sg]