Der Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG)

Seit Inkrafttreten der WEG-Reform ist der Verwalter verpflichtet, jährlich einen Vermögensbericht zu erstellen! (§ 28 Abs. 4 WEG). Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung besteht große Unsicherheit. Unsere fachkundige Referentin erklärt die Anforderungen und stellt ein Muster vor, das Sie direkt für die Jahresabrechnung 2020 einsetzen können. 

Seminarinhalt:

  • Gesetzliche Grundlagen des Vermögensberichts
  • Anspruch, Stichtag, Fälligkeit und Durchsetzbarkeit
  • Inhalte des Vermögensberichts – was ist anzugeben?
  • Führen einer Nebenbuchhaltung
  • Darstellung und Form eines Vermögensberichts
  • Muster-Vermögensbericht

Referenten

Astrid Schultheis
Astrid Schultheis
Vorstand des VDIV NRW
Moderator: Dieter Bachmann
Moderator: Dieter Bachmann
HAUSGRUND Verwaltungen Immobilien GmbH
17.03.2021
16:00 - 17:30 Uhr
Online-Seminar