Seit Inkrafttreten der WEG-Reform ist der Verwalter verpflichtet, jährlich einen Vermögensbericht zu erstellen! (§ 28 Abs. 4 WEG). Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung besteht große Unsicherheit. Unsere fachkundige Referentin erklärt die Anforderungen und stellt ein Muster vor, das Sie direkt für die Jahresabrechnung 2020 einsetzen können.
Seminarinhalt:
- Gesetzliche Grundlagen des Vermögensberichts
- Anspruch, Stichtag, Fälligkeit und Durchsetzbarkeit
- Inhalte des Vermögensberichts – was ist anzugeben?
- Führen einer Nebenbuchhaltung
- Darstellung und Form eines Vermögensberichts
- Muster-Vermögensbericht