Betriebskostenabrechnung für die vermietete Eigentumswohnung

Die WEG-Novelle wollte nicht nur das Wohnungseigentumsrecht neu gestalten, sondern auch das WEG mit dem Mietrecht harmonisieren. Eine wesentliche Änderung betrifft das Betriebskostenrecht. Nach dem am 01.12.2020 in Kraft getretenen § 556a Abs. 3 BGB soll künftig unter bestimmten Voraussetzungen der Abrechnungsmaßstab, den der WEG-Verwalter in der Jahresabrechnung anwendet, automatisch für die Mieter-Abrechnung gelten.

Der Referent legt dar, unter welchen Voraussetzungen die vermietenden Eigentümerinnen/Eigentümer in den Genuss dieser wesentlichen Vereinfachung kommen und was dabei zu beachten ist.

Außerdem spricht der Referent den geplanten Wegfall des Nebenkostenprivilegs der Kabelanschlussgebühren durch das geplante neue Telekommunikationsgesetz (TKG) und dessen Folgen für Vermieter und Mieter an. Auch wenn das Vorhaben der Regierung derzeit durch den Bundesrat blockiert wird, ist weiterhin mit einer Änderung zulasten der Vermieter zurechnen. Denn die grundsätzlichen Vorgaben (zur Steigerung des Wettbewerbs) kommen von der EU.

Seminarinhalt:

  • Die Probleme der Betriebskostenabrechnung für die vermietete Eigentumswohnung
  • was bedeutet die neue Regelung für den vermietenden Eigentümer?
  • Was muss der vermietende Eigentümer tun, was muss er unterlassen?
  • Notwendiger Inhalt des Mietvertrages – welche Regelungen sind notwendig, welche schädlich?
  • Was würde der Wegfall des Nebenkostenprivilegs der Kabelgebühren für Vermieter und Mieter bedeuten?
  • Wie kann sich der Vermieter vor Einbußen schützen?

Referenten

RA Stefan Löfflad
RA Stefan Löfflad
WIR Jennißen und Partner
Moderator: Dr. Klaus Vossen
Moderator: Dr. Klaus Vossen
Vorstand VDIV NRW
25.03.2021
15:00 - 16:30 Uhr
Online-Seminar