Der Mieter leistet die vereinbarte Miete oder Kaution nur teilweise oder gar nicht. Was ist mit verspäteten Zahlungen.
Es gibt Beschwerden über den Mieter wegen seines Verhaltens. Wann muss/sollte ich als Verwalter überhaupt und wie tätig werden?
Welche Informationen und Beweise benötigt der Verwalter? Wann und wie kann der Vermieter (durch den Verwalter) das Mietverhältnis kündigen?
Agenda
- fristlose/ordentliche Kündigung
- Abmahnung
- Kündigung wegen Zahlungsverzug
- Kündigung bei fehlender Kaution
- Kündigung verhaltensbedingt
- § 566 BGB – ein Überraschungsei?
- Räumungs- und Zahlungsklage zusammen oder getrennt?