Mietrecht: TKG und HeizkostenV

Nun ging es doch ganz schnell – die neue Heizkostenverordnung ist am 01.12.2021 in Kraft getreten und mit ihr zahlreiche (zeitlich gestaffelte) neue Verpflichtungen, unter anderem zur Verbrauchsausstattung und der Mieterinformation. Im Online-Seminar werden die Neuerungen und die Folgen für die Verwalterin/den Verwalter dargestellt.

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Bedeutung der Eichpflichten für Verbrauchserfassungsgeräte und deren Folgen für die Sondereigentumsverwaltung eingegangen. 

Abschließend werden noch einmal kurz die neuen Regelungen der TKG-Novelle (Wegfall des Nebenkostenprivilegs) zusammengefasst.

Seminarinhalt:

  • Warum ist die Heizkostenverordnung geändert worden?
  • Wann treten die Änderungen in Kraft?
  • Pflicht zum Einbau fernablesbarer Erfassungsgeräte
  • Regelungen des Datenschutzes und der Datensicherheit
  • monatliche Abrechnungs -oder Verbrauchsinformation
  • vorgeschriebene Informationen zur Jahresabrechnung
  • Wirtschaftlichkeit
  • Kürzungsrecht des Mieters
  • die Pflicht zur Verwendung geeichter Verbrauchserfassungsgeräte
  • die Folgen der Verwendung nicht (mehr) geeichter Geräte
  • die Neuregelungen des TKG (in kurzer Darstellung)


49,00 € zzgl. MwSt. für Mitglieder

99,00 € zzgl. MwSt. für Nichtmitglieder

Referenten

Rechtsanwalt Stefan Löfflad
Rechtsanwalt Stefan Löfflad
WIR Jennißen und Partner, Köln
Michael de Iaco
Michael de Iaco
stellv. Vorstand VDIV NRW
27.01.2022
10:00 - 11:30 Uhr
Online-Seminar