Die Vermietung von Eigentumswohnungen unter Berücksichtigung der WEG-Reform

Ein Verwalter, der neben der WEG-Verwaltung auch die sog. "Sondereigentumsverwaltung" betreibt, muss die Schnittstellen und Besonderheiten im Zusammenhang mit der vermieteten Eigentumswohnung kennen. 

Miet- und Wohnungseigentumsrecht unterscheiden sich teilweise beim selben Regelungsbereich in ihrer Zielrichtung. Bei der Vermietung von Eigentumswohnungen muss schon beim Abschluss des Mietvertrages beachtet werden, dass es WEG-rechtliche Beschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten geben kann, die auf dem Gemeinschaftsverhältnis beruhen. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung ist wichtig, damit der vermietende Eigentümer keinen kostspieligen Fallstricken begegnet oder er zwischen die Mühlsteine widerstreitender Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft und seines Mieters gerät. 

Der vermietende Eigentümer - und damit natürlich auch der WEG- und Sondereigentumsverwalter - nimmt eine Hybridstellung ein als Mitglied der Gemeinschaft und zugleich als Vermieter. Diese Situation führt insbesondere auch bei Bau- und Erhaltungsmaßnahmen der Gemeinschaft oder Mieterwünschen auf bauliche Veränderungen - etwa die Errichtung eine Wall-Box - zu Schwierigkeiten, deren rechtliche Lösung hier vermittelt wird. 


Das WEMoG 2020 hat in dem angesprochenen Schnittstellenbereich zu einer gewissen Harmonisierung beitragen, was das Webinar näher beleuchtet. Andererseits verbleiben auch weiterhin Ungereimtheiten, die der Verwalter kennen muss.


Preis:
 
49,00 € zzgl. MwSt. für Mitglieder
99,00 € zzgl. MwSt. für Nichtmitglieder

Referenten

RA Dr. Wolfgang Lang
RA Dr. Wolfgang Lang
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
19.05.2022
10:00 - 11:30 Uhr
Online-Seminar