!!!WEB-Telegramm!!! - Mieterhöhung nach durchgeführten Modernisierungen

Mit Urteil vom 17.06.2020 (Az. VIII ZR 81/19) stellte der BGH erstmalig klar, dass bei einer Mieterhöhung nach durchgeführten Modernisierungen auch die sogenannten fiktiv ersparten Instandsetzungskosten von den Modernisierungskosten abzuziehen sind. Das schränkt die Höhe der Mieterhöhung erheblich ein. Die Tragweite des Urteiles scheint noch nicht allen Vermietern/Verwaltern klar zu sein.

Der Referent stellt die Entscheidung vor und bespricht anhand von Beispielsfällen die Auswirkungen für die Praxis


Preis:
29,00 € zzgl. MwSt für Mitglieder
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Referenten

Stefan Löfflad
Stefan Löfflad
W·I·R Jennißen und Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB
28.03.2023
10:00 - 10:45 Uhr
Online-Seminar