Stecker-Solaranlagen (oder auch „Balkon-Solaranlagen“) kommen immer mehr in Mode. Sie gelten inzwischen gar als substantieller Beitrag zur Energiewende. Zum 01.01.2024 soll ein Gesetz in Kraft treten, das Vermieter/Eigentümergemeinschaften unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, der Installation solcher Anlagen durch Mieter bzw. Eigentümer zuzustimmen. Damit stellen sich eine Reihe tatsächlicher und rechtlicher Fragen, z.B.:
- Wann haben Mieter und/oder Eigentümer einen Anspruch auf Installation einer solchen Anlage?
- Wie können Vermieter/die Wohnungseigentümergemeinschaft bei einer Anfrage eines Mieters/Eigentümers reagieren? Haben Sie Einflussmöglichkeiten, können Sie die Installation gar verhindern?
- Wie sind die Verkehrssicherungspflichten verteilt? Wer haftet?
- Ist der Abschluss einer Vereinbarung sinnvoll (wenn ja, mit welchem Inhalt)?
Die beiden Referenten, die Rechtsanwälte Fridolin Bartholome und Stefan Löfflad aus der Kanzlei WIR Jennißen und Partner beantworten diese und weitere Fragen unter mietrechtlicher und wohnungseigentumsrechtlicher Sicht.
Preise:
39,00 € zzgl. MwSt. für Mitglieder
89,00 € zzgl. MwSt. für Nichtmitglieder