Beschreibung
Die
Gestattung baulicher Veränderung hat den BGH dieses Jahr bereits mehrfach
beschäftigt: BGH v. 28.3.2025 – V ZR 105/24; BGH v. 14.2.2025 – V ZR
86/24; BGH v. 21.3.2025 – V ZR 1/24). Dabei hat der BGH verschiedene für
die Verwaltungspraxis wichtige Fragen behandelt:
1. Wann benötigt ein
Eigentümer für Maßnahme wie Umbauten in seinem Sondereigentum oder dem Einbau
einer Klimaanlage einer Gestattung der Gemeinschaft durch Beschluss?
2. Wann
kann er diese Gestattung beanspruchen und wann ist er vom guten Willen der
Miteigentümer abhängig?
3. Was gilt, wenn ein Eigentümer ohne erforderlichen
Beschluss eine bauliche Veränderung durchführt.
Im VDIV-NRW-WEB-Telegramm
erörtern Prof. Dr. Florian Jacoby und Michael de Iaco die Antworten des BGH.
Referent:
Prof. Dr. Florian Jacoby
Direktor der Forschungsstelle für Immobilienrecht (FIR) Universität Bielefeld
Teilnahmegebühr
29,00 € zzgl. USt. für Mitglieder
79,00 € zzgl. USt. für Nichtmitglieder
Weiterbildungsnachweis
Für Ihre Teilnahme erhalten Sie einen Weiterbildungsnachweis.