Beschreibung
Als
Versammlungsleiter muss der Verwalter die Wohnungseigentümer über
Beschlussanträge abstimmen lassen. Nicht selten zeichnet sich ab, dass ein
mehrheitlich gewollter Beschlussantrag formell oder materiell (inhaltlich)
nicht ganz sauber ist, im Falle einer rechtzeitigen und schlüssig begründeten
Anfechtungsklage also vom Gericht für ungültig erklärt werden könnte. Für den
Verwalter gibt es Haftungsrisiken, aber auch Auswege, die er kennen und bei der
Versammlungsleitung umsetzen sollte, um nicht am Ende für die Prozesskosten,
die der Gemeinschaft entstanden sind, einstehen zu müssen. Das Seminar geht
Fragen aus der Praxis nach mit vielen Formulierungshilfen, taktischen Tipps und
Fallbeispielen: was ist überhaupt ein Zitterbeschluss? Arten von Beschlussmängeln
(formelle und materielle), Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit, Bestandskraft,
Beschlusskompetenz der Eigentümer, Beschlussergebnisverkündungskompetenz des
Verwalters. Hinweispflichten des Versammlungsleiters usw.
Referent
RA Dr. Jan-Hendrik Schmidt
W•I•R Breiholdt Nierhaus Schmidt
Teilnahmegebühr
49,00 € zzgl. USt. für Mitglieder
99,00 € zzgl. USt. für Nichtmitglieder
Weiterbildungsnachweis
Sie erhalten für Ihre Teilnahme einen Weiterbildungsnachweis.