Der Umgang des Verwalters mit Schäden und Baumängeln in der
Liegenschaft gehört zu seinem Kerngeschäft. Obschon er Verwalter des
Gemeinschaftseigentums ist, muss er nicht nur die Behandlung der dortigen
Schäden richtig angehen. Wegen der räumlichen Verquickung von Gewerken des
Gemeinschaftseigentums und des Sondereigentums wird er auch häufig damit
konfrontiert, dass Mängel am Gemeinschaftseigentum sich auf das Sondereigentum
auswirken. Paradebeispiel ist der Schaden am gemeinschaftlichen Dach, der zu
einem Wassereintritt ins Gebäude führt, wodurch sich die Tapete von der Decke
im Sondereigentum löst und der teure Parkettfußboden aufquillt.
Richtige Behandlung von Schäden und Baumängeln am
Gemeinschaftseigentum, auch solchen, die sich auf das Sondereigentum auswirken
Die Teilnehmer lernen, wie man sich als Verwalter hier
richtig verhält, auch um eine Haftung von sich abzuwenden. Das Seminar sortiert
diese vielschichtige und verschiedenste Rechtsgebiete streifende Materie und
bringt Sie rechtlich auf den aktuellen Stand. Dazu werden praktische
Hilfestellungen und Empfehlungen für den Verwalter geliefert, die seine
tägliche Arbeit mit den Kunden und Dienstleistern erheblich erleichtern.
Das Seminar thematisiert u.a.
- die Unterscheidung bzw. Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum
- - Wer ist für die Schadensanalyse zuständig und
für die Behebung der Mängel verantwortlich?
- - Wer muss bzw. darf die Schadensbehebung anstoßen
und dies überwachen?
- - Behandlung von Baumängeln bzw.
Baumängelgewährleistung
- - Behandlung von Beschädigungen des
Gemeinschaftseigentums
- - Wer kommt für etwaige Folgeschäden im
Sondereigentum auf?
- - Welche Schäden sind bei welcher Versicherung
versichert? Wer kommuniziert und streitet ggf. mit der Versicherung?
- - Wer muss sich um die Abwicklung der Schäden
kümmern
Referent: RA Dr. Wolfgang Lang, Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB, Bonn
Teilnahmegebühr: 49,00 € zzgl. USt. für Mitglieder / 99,00 € zzgl. USt. für Nichtmitglieder
Für Ihre Teilnahme erhalten Sie einen Weiterbildungsnachweise.