Streit in der Gemeinschaft: Die Pflichten und Aufgaben des Verwalters

Wohnungseigentümergemeinschaften sind bekanntlich streitanfällig, was immer wieder dazu führen kann, dass der Verwalter sich mit Auseinandersetzungen bis hin zu Gerichtsverfahren konfrontiert sieht. Durch die WEG-Reform haben sich hier die Maßstäbe verschoben. Der BGH hat neue Leitlinien gesetzt, die es zu kennen gilt. Das Seminar erläutert in welchen Fällen es Aufgabe des Verwalters ist, für die GdWE tätig zu werden, wenn etwa eine vereinbarungswidrige Nutzung oder eine unzulässige bauliche Veränderung im Raum steht. Erörtert wird auch die Frage, wann ein Rechtsanwalt zu welchen Konditionen beauftragt werden darf und in welchen Fällen man einen Beschluss braucht.

 

Schwerpunkte

 

·         Störungs- und Beseitigungsklagen, was kann der Verwalter selbst, wann bedarf es eines Beschlusses oder ist Abwarten eine Alternative?

·         Beauftragung eines Rechtsanwalts, wenn guter Rat teuer ist, was muss man beachten?

·         Alternativangebote bei der Anwaltsauswahl?

·         Beschlussklagen gegen den Verband, was muss der Verwalter tun?

·         Wann kann der Verwalter direkt verklagt werden und von wem?

·         Die Hausgeldklage – alles klar im neuen Recht?

Teilnahmegebühr: 49,00 € zzgl. USt. für Mitglieder / 99,00 € zzgl. USt. für Nichtmitglieder

Referent: Dr. Frank Zschieschack, Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main

Für Ihre Teilnahme erhalten Sie einen Weiterbildungsnachweis.

24.02.2026
10:00 - 11:30 Uhr
Online-Seminar