Wohnungseigentümergemeinschaften
sind bekanntlich streitanfällig, was immer wieder dazu führen kann, dass der
Verwalter sich mit Auseinandersetzungen bis hin zu Gerichtsverfahren
konfrontiert sieht. Durch die WEG-Reform haben sich hier die Maßstäbe
verschoben. Der BGH hat neue Leitlinien gesetzt, die es zu kennen gilt. Das
Seminar erläutert in welchen Fällen es Aufgabe des Verwalters ist, für die GdWE
tätig zu werden, wenn etwa eine vereinbarungswidrige Nutzung oder eine
unzulässige bauliche Veränderung im Raum steht. Erörtert wird auch die Frage,
wann ein Rechtsanwalt zu welchen Konditionen beauftragt werden darf und in
welchen Fällen man einen Beschluss braucht.
Schwerpunkte
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Störungs- und Beseitigungsklagen, was kann der
Verwalter selbst, wann bedarf es eines Beschlusses oder ist Abwarten eine
Alternative?
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Beauftragung eines Rechtsanwalts, wenn guter Rat
teuer ist, was muss man beachten?
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Alternativangebote bei der Anwaltsauswahl?
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Beschlussklagen gegen den Verband, was muss der
Verwalter tun?
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Wann kann der Verwalter direkt verklagt werden
und von wem?
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Die Hausgeldklage – alles klar im neuen Recht?
Teilnahmegebühr: 49,00 € zzgl. USt. für Mitglieder / 99,00 € zzgl. USt. für Nichtmitglieder
Referent: Dr. Frank Zschieschack, Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main
Für Ihre Teilnahme erhalten Sie einen Weiterbildungsnachweis.