WEB-TELEGRAMM: BGH-Urteil (Vergleichsangebote) - Was bedeutet dies für die Praxis?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung vom 27. März 2026 eine für die Praxis der Immobilienverwaltung bedeutsame Klarstellung getroffen:

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht grundsätzlich verpflichtet, vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen mehrere Vergleichsangebote einzuholen.

Mit diesem Urteil wendet sich der BGH gegen eine bislang verbreitete gerichtliche Praxis, Beschlüsse über Erhaltungsmaßnahmen allein deshalb für ungültig zu erklären, weil keine oder nicht ausreichend Vergleichsangebote vorlagen.

Prof. Dr. Florian Jacoby beleutet in unserem WEB-Telegramm die Bedeutung für die Praxis.

Teilnahmegebühr:

29,00 € zzgl. USt. für Mitglieder (auch Landesverbände)

79,00 € zzgl. USt. für Nichtmitglieder

Für Ihre Teilnahme erhalten Sie einen Weiterbildungsnachweis.

Referent: Prof. Dr. Florian Jacoby, Direktor der Forschungsstelle für Immobilienrecht (FIR) Universität Bielefeld



07.05.2026
11:00 - 11:45 Uhr
Köln
Präsenzveranstaltungen