Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung vom
27. März 2026 eine für die Praxis der Immobilienverwaltung bedeutsame
Klarstellung getroffen:
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist
nicht grundsätzlich verpflichtet, vor der Beauftragung von
Erhaltungsmaßnahmen mehrere Vergleichsangebote einzuholen.
Mit
diesem Urteil wendet sich der BGH gegen eine bislang verbreitete
gerichtliche Praxis, Beschlüsse über Erhaltungsmaßnahmen allein deshalb
für ungültig zu erklären, weil keine oder nicht ausreichend
Vergleichsangebote vorlagen.
Prof. Dr. Florian Jacoby beleutet in unserem WEB-Telegramm die Bedeutung für die Praxis.
Teilnahmegebühr:
29,00 € zzgl. USt. für Mitglieder (auch Landesverbände)
79,00 € zzgl. USt. für Nichtmitglieder
Für Ihre Teilnahme erhalten Sie einen Weiterbildungsnachweis.
Referent: Prof. Dr. Florian Jacoby, Direktor der Forschungsstelle für Immobilienrecht (FIR) Universität Bielefeld