Aktuelles zu Pflichten der WEG-Verwaltung bei Erhaltungsmaßnahmen, baulichen Veränderungen und allgemeinen Verwaltungsfragen
- zu Beschlussvorbereitungspflichten: Was hat
die Verwaltung in welchem Umfang bei anstehenden Maßnahmen vorzubereiten –
und was nicht? Im Fokus: Erhaltungsmaßnahmen und bauliche Veränderungen
- zu Versammlungszeiten und -orten (ETV in den
Ferien?)
- zu Beschlusskompetenzen (Was darf die GdWE,
was nicht?)
- zur Vertretungsbefugnis nach § 9b Abs. 1 S. 1
WEG (insb. Beschränkungen im Innenverhältnis)
- zum Mehrheits-Umlaufverfahren nach § 23 Abs. 3
S. 2 WEG (was ist ein „einzelner Gegenstand“?)
Referent: Barry Sankol, Richter am Amtsgericht Hamburg-St. Georg
Teilnahmegebühr: 49,00 € zzgl. USt. für Mitglieder / 99,00 € zzgl. USt. für Nichtmitglieder
Für Ihre Teilnahme erhalten Sie einen Weiterbildungsnachweis.