Neue Mietverwaltungsverträge des VDIV NRW ab 07/2026
Bereits
mit unserer Mitgliederinformation vom 26.06.2026 haben wir Sie über das
neue BGH-Urteil, das die Berechnung von Vermietungsprovisionen durch
Mietverwalter auch gegenüber den Vermietern für unzulässig erklärt,
informiert.
Zwischenzeitlich konnte in Zusammenarbeit mit
RA Dr. Michael Casser und mit Unterstützung durch Prof. Dr. Jacoby eine
Neugestaltung der Vereinbarungen mit den Kunden erarbeitet werden. Die
neue Version 07/2026 ist für alle Mietverwalterverträge ab sofort
verfügbar!
In unserem WEB-TELEGRAMM erläutert Herr Dr. Casser die Änderungen sowie gibt wichtige Hinweise zum Umgang mit den Kunden.
KOSTENLOS für Mitglieder
69,00 € zzgl. USt. für Nichtmitglieder